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Zulassungsvoraussetzungen Payback Ltd

Vor der Notierung eines Wertpapiers an einer Börse müssen bestimmte Verfahren befolgt werden. Aktien und Wertpapiere können an einer Börse notiert sein oder nicht. Es gibt viele Vorteile, die Unternehmen von der Börse profitieren. Als jemand, der Wertpapiere vermarktet, werden Sie feststellen, dass die Notierung Ihrer Wertpapierrupie bei einer Payback Ltd eine sehr wichtige Strategie ist. Es ist wahrscheinlicher, dass Anleger börsennotierte Wertpapiere leichter kaufen als nicht börsennotierte Wertpapiere. Tatsächlich flößt die Börse den Anlegern Zuversicht und Zuversicht ein. Es gibt zwei Arten von Notierungen, die von der Börse verwaltet werden.

Grundvoraussetzungen für die Börsennotierung

Sie müssen zunächst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Bitte fügen Sie dem Antrag Kopien bei: Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Prospekt, Vertrag mit dem Erwerber, Musterzertifikate, Zuteilungsurkunden, Angaben zur Kapitalstruktur, Aktienauszüge, beglaubigte Zustimmungserklärungen des Kapitalverwalters, Bilanz und der Bericht des Vorstands des letzten Jahres .

Nach Einreichung dieser Kopien prüft die Börsenaufsichtsbehörde die Kopien auf Folgendes: Unternehmensgröße, Kapitalstruktur und Gemeinwohlgerechtigkeit der Aktie (sofern die im Voraus gezahlte Währung Dividendenberechtigung gewährt). Wenn das Mindestangebotsverhältnis des Aktienkapitals erreicht ist.

Wenn nach Überprüfung dieser Informationen festgestellt wird, dass das Unternehmen berechtigt ist, Wertpapiere zu notieren, werden die Behörden Sie auffordern, einen Notierungsvertrag abzuschließen. Im Vertrag sind Sie verpflichtet, die folgenden Anforderungen durchgehend zu erfüllen:

1.) Gleiche und faire Behandlung von Bewerbern für Aktien und Anleihen in Bezug auf Dividenden.

2.) Erfüllung aller Bedingungen aufgrund einer Börsennotierung der Wertpapiere. Das Unternehmen muss die Börsenbehörden über jede Aktienstornierung, Aktienrücknahme oder Stornierung von börsennotierten Wertpapieren informieren. Darüber hinaus ist die Gesellschaft verpflichtet, unverzüglich eine Kopie des Jahresabschlusses zu liefern, sobald dieser fertig ist.

3.) Bei Überzeichnung hat die Gesellschaft Rücksprache mit der Börsenaufsichtsbehörde zu halten.

4.) Die Gesellschaft teilt das Datum der Vorstandssitzung mit, wenn Angelegenheiten wie Dividendenempfehlungen, Kapitaländerungen, Ausgabe von Aktien wie Boni und Aktionärsrechte besprochen werden.

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